Welche Rechte haben Eltern und Schüler?

Auch wenn die Bestimmungen in den einzelnen Ländern und manchmal von Schule zu Schule unterschiedlich sind, so haben doch Eltern und Schüler heute wesentlich mehr Rechte als früher. Rechte und Pflichten aller Beteiligten sind im Schulrecht zusammengefasst. So haben die Kinder zwar die Pflicht, bis zur 9. oder 10. Klasse in die Schule gehen zu müssen, sie haben aber auch gleichzeitig ein Recht darauf.College students listening to a university lecture Der Staat hat sich gegenüber seinen Bürgern verpflichtet, allen eine Grundbildung zu verschaffen. Auch wenn das Bundesrecht keine einheitliche Gesetzgebung für Schulen und Bildung vorsieht, so gleichen sich die Gesetzgebungen der zuständigen Länder immer mehr an. Die wesentlichen Unterschiede sind heut eher politischer Natur, wie eine Förderstufe, die Gesamtschule oder das Zentralabitur.

Die meiste Mitsprache haben Eltern heute über den Elternrat oder Elternbeirat und die Schulversammlung. In dieser sitzen neben den Lehrervertretern, Schülervertretern und der Schulleitung auch Abgesandte des Schulelternbeirats. In Nordrhein-Westfalen hat der Schulleiter oder sein oder ihre Vertreter kein Stimmrecht. Wohl aber haben die Eltern, Lehrer und Schüler Stimmrechte. Die Zusammensetzung variiert von Schulform zu Schulform und natürlich auch von Bundesland zu Bundesland.

Die Schulversammlung beschließt über alle wichtigen Angelegenheit in der Schule, soweit sie nicht gesetzlich vorgegeben sind oder den Lehrplan betreffen, wenn dieser Landessache ist. Man darf zum Beispiel über bewegliche Feiertage mit Abstimmen, ob es an Samstag Unterricht gibt, welchen Umfang Hausaufgaben haben, welche Anschaffungen gemacht werden und vieles mehr. Jedes Land hat natürlich sein eigenes Schulgesetz, indem weitere Einzelheiten geregelt werden.

Während übrigens die Schule (und damit der Staat) das Recht hat, Schüler zu bestrafen die der Schule fernbleiben, haben Eltern kaum eine Handhabe, wenn die Schule ihre Leistung nicht erbringt, beispielsweise durch vermehrten Stundenausfall. Meistens kann da nicht vor Gericht erstritten werden, sondern muss in der Schulkonferenz geregelt werden. Die Eltern haben meist auch ein Recht auf Anhörung im Rahmen von Elternsprechstunden oder bei begründeten Eilfällen.

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